Vom VW-Abgasskandal betroffen? Hilfe vom Rechtsanwalt

Die von VW angegebenen Emissionswerte stimmen bei vielen Fahrzeugen nicht. Wenn eine Abgasuntersuchung stattfindet, erkennt eine Software, dass gerade eine Überprüfung stattfindet. Die Software sorgt dann dafür, dass es so aussieht, als ob das Fahrzeug weniger Schadstoffe ausstößt, als es tatsächlich der Fall ist. Das Auto wirkt damit viel umweltfreundlicher, als es in Wirklichkeit ist.

Die von VW angegebenen Emissionswerte stimmen bei vielen Fahrzeugen nicht. Wenn eine Abgasuntersuchung stattfindet, erkennt eine Software, dass gerade eine Überprüfung stattfindet. Die Software sorgt dann dafür, dass es so aussieht, als ob das Fahrzeug weniger Schadstoffe ausstößt, als es tatsächlich der Fall ist. Das Auto wirkt damit viel umweltfreundlicher, als es in Wirklichkeit ist.

Wer ist vom VW-Skandal betroffen?

Es sind nach ersten Schätzungen in Deutschland ca. 3 Millionen Fahrzeuge betroffen.

Dabei sein können folgende Modelle:

  • Volkswagen:
    Polo V, Golf VI, Golf Plus, Jetta VI, Beetle, Passat B7, CC, Touran I, Sharan II, Tiguan, Scirocco, Amarok, Caddy, T5
  • Audi:
    A1, A3 8P, A3 8V, A4 B8, A5, A6 C6 Variation: Facelift, A6 C7, Q3, Q5, TT 8J+
  • Seat:
    Leon II, Toledo III, Toledo IV, Exeo, Altea und Altea XL, Alhambra II

Aktionäre von Volkswagen-Aktien

Weiterhin sind die Aktionäre betroffen, die VW Aktien gekauft haben. Der Kurs der VW Aktie ist in den letzten Monaten um etwa 50 % gefallen.

Welche Rechte haben Betroffene, deren Autos die Manipulationssoftware haben?

Betroffene haben die bei einem Kauf üblichen (vertraglichen) Gewährleistungsrechte. Diese sind grundsätzlich abgestuft, d.h. nacheinander möglich:

Recht auf Nacherfüllung

Das bedeutet, der Betroffene hat das Recht, zu verlangen, dass die Manipulationssoftware beseitigt wird. Darüber hinaus kann der Betroffene grundsätzlich verlangen, dass das Fahrzeug so viel Schadstoff ausstößt, wie vom Hersteller angegeben.

In Bezug auf den tatsächlichen Schadstoffausstoß ist allerdings noch nicht alles geklärt:
Es wird vor allem darauf ankommen, ob der Kraftstoffverbrauch, wie kaufvertraglich geschuldet, unter Beibehaltung der angegebenen Emissionswerte eingehalten werden kann.

Recht zum Rücktritt bzw. zur Minderung des Kaufpreises

Im Fall vom Rücktritt kann der PKW gegen Rückerstattung des Kaufreises zurückgegeben werden, allerdings unter Berücksichtigung der seit dem Kauf zurückgelegten Kilometer.

Im Fall der Minderung bekommt der Betroffene einen Teil des Kaufpreises wieder.

Schadenersatz

Sollte der Staat beispielsweise rückwirkend höhere Steuern fordern, kann dieser Betrag vom Hersteller bzw. Verkäufer zurückgefordert werden.

Ansprüche neben Gewährleistungsrechten

Betroffene haben aber auch wegen sog. vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Ansprüche auf Schadenersatz.

Achtung Verjährung!

Die meisten Ansprüche unterliegend der Verjährung. Betroffene sollten sich daher beeilen und sich darum zu kümmern, dass Ihre Rechte nicht verloren gehen.

Rechte der VW-Aktionäre – Anspruch auf Schadenersatz durch VW-Skandal

Wie oben bereits angedeutet kam es zu einem beispiellosen Kursverfall der VW Aktie. Aufgrund der offensichtlich manipulierten Werte und der nicht erfolgten Information der Öffentlichkeit stehen erhebliche Schadensersatzansprüche im Raum.

Gerade bei börsennotierten Unternehmen sind im Wertpapierhandelsgesetz (WPHG) strenge Vorschriften vorgegeben, wie sich die Unternehmen verhalten müssen. Diese wurden hier verletzt, so dass Ansprüche nach § 37 WpHG bestehen.

Hilfe vom Rechtsanwalt – Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wir Rechtsanwälte von der Kanzlei Steinbock und Partner sind der Ansicht, dass man einer derartige Manipulation nicht auf dem Rücken der VW Fahrer und Aktionäre austragen sollte. Neben dem Einbruch der Aktie sind ja auch die Gebrauchtwagenpreise von VW erheblich geringer geworden. Ihr Auto ist daher nicht nur weniger umweltfreundlich, wahrscheinlich erhalten Sie auch beim Wiederverkauf aufgrund des Skandals einen geringeren Kaufpreis.

Ihr Auto ist auch vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie uns! Wir prüfen Ihre Ansprüche gegen Händler und Hersteller. Hierfür stehen wir Ihnen bundesweit telefonisch unter 0931-22222, per Callback-Service oder per E-Mail unter info@steinbock-partner.de zur Verfügung. Nutzen Sie auch unseren Mandantenbogen! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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