Auszahlungsabschlag oder auch Disagio vom BFH für unwirksam erklärt

Gewährt eine Bank ein Darlehen, werden meist sogenannte Auszahlungsabschläge einbehalten. Mit Urteil vom 16.02.2016 hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 96/15) eine solche Abschlagsklausel, die einen Abschlag bzw. ein  Disagio in Höhe von 4 % des ausgereichten Darlehens vorsah, für unwirksam erklärt, da die Klausel zum Nachteil des Verbrauchers von § 502 I S. 1 Nr. 1 BGB abweicht, der die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auf maximal 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt.

Gewährt eine Bank ein Darlehen, werden meist sogenannte Auszahlungsabschläge einbehalten. Mit Urteil vom 16.02.2016 hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 96/15) eine solche Abschlagsklausel, die einen Abschlag bzw. ein  Disagio in Höhe von 4 % des ausgereichten Darlehens vorsah, für unwirksam erklärt, da die Klausel zum Nachteil des Verbrauchers von § 502 I S. 1 Nr. 1 BGB abweicht, der die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auf maximal 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt.

BGH erklärt Auszahlungsabschlag bei Darlehen für unwirksam

Betroffen sind von dem Urteil alle Verbraucherdarlehensverträge, die nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden und die nicht grundpfandrechtlich (z.B. durch Hypothek oder Grundschuld) abgesichert sind.

Betroffene können jetzt ihr Geld von den Banken zurückfordern

Ist eine Abschlagsklausel unwirksam, muss die Bank den gesamten einbehaltenen Betrag erstatten.
Sollte Ihre Bank Ihnen gegenüber einen Auszahlungsabschlag einbehalten haben, helfen wir Ihnen gerne diesen zurück zu erhalten. Sie können uns per Email an info@steinbock-partner.de, telefonisch unter 0931 22222 oder auch über das Callbackformular der Homepage kontaktieren.

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