Valeria Schmidt

Rechtsanwältin

rechtsanwaeltin valeria schmidt

Vita

  • 1982 geboren in Russland
  • Studium an der Julius-Maximilians Universität Würzburg
  • 1. Staatsexamen mit Prädikat
  • Referendariat in Würzburg
  • Abschluss mit Prädikatsexamen
  • 2014 Anwaltszulassung
  • seit 2014 Tätigkeit als Rechtsanwältin und als Revisionsassistentin in einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei
  • 2023 Aufnahme als Rechtsanwältin der Kanzlei Steinbock & Partner

Schwerpunkte

Valeria Schmidt berät Sie insbesondere in den
folgenden Rechtsgebieten:

Steuerrecht und steuerliche Beratung

Frau Valeria Schmidt unterstützt unsere Mandanten bei der steuerlichen und wirtschaftlichen Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen verschiedenster Rechtsformen sowie von natürlichen Personen. Sie steht Ihnen bei steuer- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen als kompetente Rechtsanwältin zur Seite und vertritt Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren gegenüber den Finanzbehörden.

Ein Schwerpunkt bildet die Beratung bei der Auswahl der richtigen Unternehmensform, bzw. der Umwandlung, also der Begleitung und Umsetzung.

Jahresabschluss inkl. dazugehöriger Steuererklärungen

Alle Unternehmer sind zur Aufstellung eines Jahresabschlusses oder einer Gewinnermittlung verpflichtet.

Frau Schmidt erstellt Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für Unternehmen aller Rechtsformen, insbesondere GmbH, GmbH & Co. KG und GbR, unter Berücksichtigung der rechtsformspezifischen und steuerlichen Besonderheiten sowie die dazugehörigen Steuererklärungen.

Frau Schmidt bietet die Beratung auch in russischer Sprache an.

Bewertungen

Steuernacherklärung
Durch die unkomplizierte und professionelle Zusammenarbeit konnte unsere Angelegenheit schnell erledigt werden. Auf Gund der sehr guten Beratung und Unterstützung können wir die Kanzlei Steinbock &Partner, im Besonderen Rechtsanwältin Frau…
M.S. 04.03.2024
Grundsteuererklärung / Erfolgreiche Unterstützung von Steinbock & Partner
Hallo zusammen, kurz zu meinem Fall: Ich habe meine Grundsteuererklärung durch eine Steuerberatungsgesellschaft durchführen lassen, die mir viel zu Hohe Dienstleistungsaufwände im Nachhinein in Rechnung gestellt haben. Aus diesem Grund…
A.K. 31.08.2023
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Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
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